Termine / Elterninfos

 

Termine

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Ferientage

Hier finden Sie die Termine der Schulferien

Bitte beachten Sie, dass die Schule direkt vor und nach den Ferien keine Freistellungen genehmigen darf. 

Infoblatt zur Schulpflicht Deutsch.pdf

 

Unterrichtszeiten

Frühbetreuung ab 7.15 Uhr
Gleitender Anfang ab 7.50 Uhr
1. Stunde: 8.00 Uhr - 9.00 Uhr
   10 Min. Frühstückspause
2. Stunde: 9.10 Uhr - 10.00 Uhr
    große Pause
3. Stunde:10.20 Uhr - 11.05 Uhr
    5 Min. Pause
4. Stunde: 11.10 Uhr - 11.55 Uhr
    große Pause
5. Stunde: 12.10 Uhr - 13.00 Uhr

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind morgens pünktlich zum Unterricht erscheint!

Schulelternbeirat

In jedem Schuljahr wird pro Klasse ein/e Elternsprecher/in und ein/e Vertreter/in gewählt. Diese sollen die jeweiligen Klasseninteressen im Elternbeirat vertreten.  Der Elternbeirat entsendet auch Delegierte zu den Sitzungen des Bremerhavener Zentralelternbeirates (ZEB) und kann so die örtliche Schulpolitik mitbestimmen.

Der Elternbeirat wählt wiederum zwei Schulelternsprecher, die u.a. an den Gesamtkonferenzen teilnehmen.  Ebenfalls werden aus dem Kreis des Elternbeirates Vertreter für die Schulkonferenz gewählt.

Die in den Klassen gewählten Elternvertreter/-innen treffen sich zweimal im Jahr mit allen Gewählten aus den anderen Klassen zur Schulelternversammlung.

Die Gewählten besprechen z.B. die Durchführung von Schulveranstaltungen, z.B. Sommer-/Herbstfeste, Einschulungsfeier, Sportveranstaltungen, Laterne laufen besondere Aktivitäten, wie die Schulhofgestaltung, Vorschläge zu Sicherheitsmaßnahmen im Gebäude, Sponsoring oder andere anliegende Themen.

 

 

Krankmeldung

Wenn Ihr Kind erkrankt ist oder aus  anderen unvorhersehbaren Gründen den Unterricht nicht besuchen kann, melden Sie es im Büro telefonisch (0471- 590 4220 von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr ) oder per Mail (veern@schule.bremerhaven.de)  bis spätesten 8.00 Uhr ab. 

Direkt vor oder nach den Ferien muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. 


Schulpflicht

Nach den gesetzlichen Bestimmungen des bremischen Schulwesens besteht für alle Schüler eine Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht, an Schulfahrten und an den übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule (§ 55, 7. Bremisches Schulgesetz). Die Schulpflicht beginnt mit dem vollendeten 6. Lebensjahr (Stichtag ist der 30.06. des jeweiligen Jahres).

 

Beurlaubung

Für den Unterricht selbst, aber auch für alle anderen Schulveranstaltungen gilt die "allgemeine Schulpflicht", d.h. Ihr Kind darf in der Regel nur wegen Krankheit zu Hause bleiben.

Wenn Sie Ihr Kind in dringenden Ausnahmefällen vom Unterricht oder einer Schulveranstaltung beurlauben lassen müssen, muss unter der Angabe der Gründe ein schriftlicher Antrag an die Schule gestellt werden.

Diesen geben Sie am besten der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer, der ihn dann an die  Schulleitung oder ggs. an das Schulamt weiterleitet.

 

* Pflichtfeld

Anrede

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